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Pflasterfugenmörtel auswählen

Nutzungskategorien gem. ZTV-Wegebau berücksichtigen

Was hat es mit dem Begriff „Nutzungskategorien“ auf sich?

In nahezu allen technischen Bereichen erleichtern Standardisierungen, die in Normungen und technischen Vertragsbedingungen ihren Niederschlag finden,
auch bei Bauleistungen die Kommunikation zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Während Bauleistungen durch allgemeine Vergabe- und Vertragsverordnungen (VOB und ATV) geregelt werden und überwiegend für Bauwerke im öffentlichen Bereich gelten, bestand lange Zeit eine Lücke für Auftragsarbeiten im nichtöffentlichen Bereich. Für den Garten- und Landschaftsbau, der in den vergangenen Jahrzehnten einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfuhr, ist seit 2013 diese Lücke durch die ZTV Wegebau geschlossen worden: 

„Mit dieser ZTV-Wegebau werden die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus, die zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden, in einem Regelwerk dargestellt. Für die Anwendung der gebundenen Bauweise werden aber auch ganz neue und ergänzende Anforderungen, insbesondere für die Herstellung und Ausführung von Bettungs- und Fugenstoffen definiert. Die ZTV-Wegebau stellt damit den Stand der Technik dar.“ (Quelle: Vorwort/ZTV-Wegebau, Ausgabe 2013, FLL e.V.)

Die Beachtung der ZTV-Wegebau wird allen Herstellern und Verarbeitern von Pflastermaterial, Bettungsmaterial und Fugenfüllern empfohlen. Ein bedeutsames Kriterium für die Auslegung einer Pflasterfläche ist gemäß der ZTV-Wegebau die Nutzungskategorie. Sie beschreibt die typische Nutzung und damit die Belastung von Pflasterflächen in drei Nutzungsszenarien:

Nutzungskategorien_xls

Die Nutzungskategorien beschreiben also beispielhaft Flächen, die überwiegend von Personen genutzt werden (N1), also Terrassen und Gartenwege oder mit zusätzlicher teilweiser Befahrung von PKW (N2), wie Garagenzufahrten und Stellplätze. Durch schwere Lieferfahrzeuge oder Krankenwagen sind weitere erhöhte Belastungen zu berücksichtigen (N3). Entsprechend dieser Belastungen sind geeignete Baustoffe wie Bettungsmaterialien, Fugenmörtel und Pflastersteine für das entsprechende Gewerk auszuwählen. 

 

Geltungsbereich der ZTV-Wegebau:

„Die 'Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs - ZTV-Wegebau' gelten für das Befestigen von Verkehrsflächen mit Pflastersteinen und Platten aus Beton, Betonwerkstein, Pflasterklinker, Pflasterziegel, Naturstein und Naturwerkstein in ungebundener, vollgebundener, teilgebundener, versickerungsfähiger und begrünbarer Bauweise außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs.“
(Quelle: Geltungsbereich, S.14 der ZTV-Wegebau, Ausgabe 2013, FLL e.V.)

Eine Pflasterfläche ist im Normalfall in mehreren Lagen aufgebaut. Auf dem Planum (gewachsenes Erdreich) wird eine Frostschutzschicht und darüber die Tragschicht aufgebaut. Dann folgt die Bettung, auf der das gewünschte Pflastermaterial verlegt wird. Zur besseren Fixierung der Pflastersteine auf der Bettung kommt als Haftbrücke zwischen Pflastersteinen und Bettung häufig eine Haftschlämme zum Einsatz. Alle Lagen oberhalb des Planum bezeichnet man als Oberbau.

 

Verschiedene Bauweisen und Ausführungen der Lagen

Im Idealfall werden die Bettungslage und die Tragschicht einer Pflasterfläche gebunden aufgebaut. Gebunden oder auch stabilisiert bedeutet, dass Splitt und Schotter mit Trasszement oder einem anderen geeigneten Binder verfestigt werden. Die einzelnen Lagen härten aus und sind fest, bleiben dabei aber – wenn gewünscht – wasserdurchlässig. Die Pflasterung kann bei diesem Aufbau problemlos mit  aushärtenden, ein- oder zweikomponentigen Pflasterfugenmörteln verfugt werden. 

Solche Pflasterflächen sind langlebig, sehr widerstandsfähig gegen Beschädigung und gut gesichert gegen Unkrautdurchwuchs. Je nach Festigkeitskategorie und Einsatzzweck gibt es angepasste Pflasterfugen- und Bettungsmörtel in den erforderlichen Druckfestigkeiten.

Mischbauweisen, also die Kombination von gebundenen und ungebundenen Lagen, sind ebenfalls möglich und sachverständig anzulegen. Grundsätzlich gilt immer die Grundregel: Gebundene Bettung erlaubt eine gebundene Fuge. Ein ungebundener Aufbau sollte auch mit einem ungebundenen Fugenmaterial verfugt werden. Die Bauweisen sind in Abhängigkeit der beabsichtigten Nutzung einer Pflasterfläche auszuführen.

 

Pflasterfugenmörtel

Pflasterfugenmörtel gibt es auf Basis von Zement für wasserdichte (hydraulische) Fugen und auf Basis von Reaktionsharzen wie Epoxidharz (2k) und Polyurethanharz (1k) für wasserdurchlässige Fugen. 

Die auf Basis von Polybutadien (1k) erhältlichen wasserdurchlässigen Pflasterfugenmörtel sind heute im nichtöffentlichen Bereich sehr weit verbreitet. Er ist sehr leicht zu verarbeiten und kann auch von Hobbygärtnern problemlos eingebaut werden. Bei Pflasterflächen mit geringer und mittlerer Nutzungsfrequenz sind sie erste Wahl.

Ausgehend von der geplanten Nutzung einer Pflasterfläche sind über die Nutzungskategorie die für das Gewerk geeigneten und zertifizierten Baustoffe mit den entsprechenden physikalischen Eigenschaften auszuwählen. Der in der Praxis wichtigste Wert ist die Druckfestigkeit, die in der

– Nutzungskategorie N1 mindestens 5 N/mm² für reine Personenbelastung betragen muß.

– Mindestens 15 N/mm² verlangt die Nutzungskategore N2.

– Wird eine Pflasterfläche gemäß Nutzungskategorie N3 beansprucht, muss der Pflasterfugenmörtel eine Druckfestigkeit von wenigstens 25 N/mm² aufweisen. 


Ist das Bindemittel Zement, liegen die Druckfestigkeiten für solche hydraulischen Pflasterfugenmörtel jeweils 5 N/mm² höher (Bei N1 ≥10 N/mm², bei N2 ≥ 20 N/mm² und bei N3 ≥ 30 N/mm²).

 

Weitere Geltungsbereiche der ZTV-Wegebau

Neben den Pflasterfugenmörteln, die im nichtöffentlichen Bereich wegen der unkrauthemmenden Wirkung in den Fugen sehr bedeutsam sind, bietet das Regelwerk ZTV-Wegebau natürlich auch für

– Pflasterbeläge aller Art

– die Anlage des Baugrundes  und des Oberbaus sowie für die
– Zusatzmaterialien wie Haftschlämmen und Bindemittel für Bettungen

genaue Angaben für eine fachgerechte und langlebige Auslegung von Pflasterflächen.

 

Die ZTV-Wegebau Ausgabe 2013 kann über den Beuth Verlag GmbH (www.beuth.de), den FGSV Verlag GmbH (www.fgsv-verlag.de) und die FLL –
Forschungsges. Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (www.fll.de) erworben werden. Der Erwerb und die Kenntnisse der wesentlichen Inhalte wird allen professionell im Galabau Tätigen empfohlen.

Zur Beantwortung von Fragen steht auch das Support-Team der MultiFLEX Vertriebs GmbH (www.galapower.de) zur Verfügung.

 

Hinweis: Kurz nach Erscheinen dieses Beitrags wurde die aktualisierte Fassung „ZTV-Wegebau Ausgabe 2022“ veröffentlicht. Die ZTV-Wegebau 2013 wurde um Hinweise zur fachgerechten Verlegung von Keramikplatten erweitert. Hierzu geben wir in Kürze zu diesem Thema ergänzende Zusatzinformationen und Empfehlungen aus der Praxis.

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